UN-Konvention

UN-Konvention
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ie UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist ein großer Erfolg der weltweiten Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. Sie bekräftigt und präzisiert die Menschenrechte für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus beschreibt die Konvention in einzelnen Artikeln für alle Lebensbereiche, wie die Menschenrechte für Menschen mit Behinderung vom Staat umgesetzt werden müssen.
Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Staatenbericht 2010
Die UN-Konvention ist in Österreich seit Oktober 2008 in Kraft. Zwei Jahre nach Inkrafttreten muss jedes Land den Vereinten Nationen in einem Staatenbericht über den Verlauf der Umsetzung berichten. SLIÖ hat für den österreichischen Staatenbericht zwei Stellungnahmen abgegeben:


Auch das Netzwerk Selbstvertretung hat eine Stellungnahme zum Staatenbericht abgegeben.

Staatenbericht 2013

Im September 2013 wird von der UNO überprüft, wie weit Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt.
Als Teil einer Delegation hat SLIÖ am 16. April 2013 das UN-Komitee getroffen, das Österreich überprüfen wird. Es ging darum, dem Komitee die Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich kompakt darzustellen und sich vom UN-Komitee befragen zu lassen.


Die von Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz offiziell anerkannte Übersetzung der UN-Konvention beinhaltet aus Sicht der Selbstbestimmt Leben Bewegung mehrere inhaltlich bedeutsame Übersetzungsfehler.
Zum Beispiel wurde "independent living" mit "unabhängige Lebensführung" statt mit "Selbstbestimmt Leben" übersetzt; oder "inclusive" mit "integrativ" statt "inklusiv"; oder "accessibility" mit "Zugänglichkeit" statt mit "Barrierefreiheit".
Das Netzwerk Artikel 3 aus Deutschland hat daher eine sogenannte Schattenübersetzung gemacht, in der genau ersichtlich ist, welche Begriffe oder Passagen wie geändert wurden. Die Abweichungen von der offiziellen Version sind markiert.


International gibt es bereits eine Fülle von Materialien für den Einsatz bzw. die konkrete Umsetzung der UN-Konvention. Allerdings stehen die meisten Publikationen bisher nur auf Englisch zur Verfügung.

Zum Beispiel:

Understanding the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities
Ein Handbuch zum besseren und genauen Verständnis der UN-Konvention, Autorin: Marianne Schulze

The United Nations Convention on the Rights of People with Disabilities - What does it Mean for You?
Eine Anleitung für behinderte Menschen bzw. Organisationen von behinderten Menschen, was die UN-Konvention für sie bedeutet bzw. wie sie sie einsetzen können. Das Buch ist aus Großbritannien.


Berichte aus Genf
Als Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstellt Theresia Degener nach jeder Ausschuss-Sitzung einen Bericht aus Genf, der in Newsletterform erscheint und kostenlos abonniert werden kann. Die Berichte werden auch in Leichter Sprache zu Verfügung gestellt.

Hier der erste Bericht von der Sitzung im April 2011 zum Herunterladen:

Wer diesen Bericht auch in der Zukunft erhalten möchte, kann ihn per e-Mail bei Theresia Degener (Theresia.Degener(at)gmx.de) abonnieren.

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